Bei Bränden, Not- und Unglücksfällen in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwehren (abwehrender Brandschutz, Technische Hilfe).
Im Katastrophenschutz mitzuwirken
Bei der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung mitzuwirken.