Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, die nach Erreichen der Altersgrenze oder aus gesundheitlichen Gründen oder aus sonst wichtigen Gründen aus dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) ausscheiden, werden Angehörige der Ehrenabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Sie behalten ihren Dienstgrad und sind zum Tragen der bisherigen Dienstkleidung berechtigt.